By EASY SOFTWARE AG
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12/11/2020
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Document ManagementEASY Archive for Salesforce (Salesforce Lightning Ready)####The EASY Archive for Salesforce™ plug-in is an SaaS solution that integrates directly into the Salesforce interface. It provides you with a cost-efficient solution to archive audit-proof.
EASY Archive for Salesforce AGB####§ 1 Vertragsgegenstand, Allgemeines##1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Bereitstellung der in der Servicebe-schreibung [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschreibung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/] näher beschriebenen Anwendung „EASY Archive“ (nachfolgend insgesamt, auch bei Mehrzahl, „Anwendung“), die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch die Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (nachfolgend „An-wendungsdaten“) durch die EASY Enterprise Services GmbH (nachfolgend „EASY“ genannt).##1.2. EASY bietet die Anwendung ausschließlich auf der Salesforce AppExchange Platt-form an. Eine Bereitstellung von Datenträgern oder Downloadlinks erfolgt nicht. Die Bereitstellung der Anwendung und deren Funktionen durch EASY erfolgt nach Zu-standekommens dieses Vertrages gemäß § 2. ##1.3. Die Nutzung der Anwendung, gleich ob als Testversion oder die kostenpflichtige Nut-zung setzt einen Salesforce Account des Kunden voraus.##1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von EASY ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die wider-spruchslose Durchführung von Leistungen durch EASY bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.##§ 2 Testversion der Anwendung##2.1. EASY bietet für die Anwendung eine Testversion an. Diese beinhaltet die Funktio-nalitäten der Anwendung, ist allerdings in der Nutzungsdauer auf 30 Tage beschränkt („Testdauer“). ##2.2. In der kostenlosen Testversion beträgt der Speicherplatz maximal 1 GB Speicher-platz pro Salesforce Org. mit eigener Identifikations-Nummer. ##2.3. Möchte der Kunde die Anwendung länger nutzen oder hat während der Testdauer einen höheren Speicherplatz-Bedarf, muss er die kostenpflichtige Nutzung der An-wendung bestellen. Tut er dies nicht, werden die von ihm gespeicherten Anwen-dungsdaten nach Ablauf der Testdauer von EASY gelöscht. ##2.4. Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien während der Testdauer ausge-schlossen. Die Testdauer endet automatisch 30 Tage nach Installation der Anwen-dung durch den Kunden über die Salesforce AppExchange Plattform, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine kostenfreie Verlängerung der Testdauer ist ausge-schlossen.##2.5. EASY stellt die Testversion dem Kunden zur Nutzung auf eigenes Risiko kostenfrei zur Verfügung. Mit Ausnahme von Vorsatz##2.5.1. haftet EASY nicht für einen etwaigen Verlust von Anwendungsdaten in der Test-version, gleich aus welchem Grund;##2.5.2. ist die Gewährleistung von EASY für die Testversion ausgeschlossen und##2.5.3. ist die Haftung von EASY für die Nutzung der Testversion ausgeschlossen.##2.6. Für die kostenpflichtige Nutzung der Anwendung durch den Kunden gelten die fol-genden Bestimmungen. Die §§ 5.1, 5.4 und 5.5 sowie 8, 9, 11, 12, 13, 18 – 20 gelten auch für die Nutzung der Testversion.##§ 3 Zustandekommen des Vertrags##Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Anwendung kommt zustande, wenn EASY auf Bestellung des Kunden die Nutzungsmöglichkeit der kostenpflichti-gen Anwendung für den Kunden aktiviert („Aktivierung“). Die Aktivierung erfolgt in-nerhalb angemessener Zeit nach Bestellung der kostenpflichtigen Nutzung durch den Kunden durch Freischaltung der Nutzungsmöglichkeit für den Kunden; dies kann oh-ne oder mit gesonderter Mitteilung erfolgen. ##§ 4 Pflichten von EASY##4.1. EASY stellt dem Kunden die Anwendung mit den Funktionalitäten gemäß der Ser-vicebeschreibung [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschreibung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/] bereit.##4.2. EASY räumt dem Kunden die Nutzungsrechte gemäß § 11 ein.##4.3. EASY stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz gemäß § 7 zur Verfügung.##4.4. EASY hält die technische Verfügbarkeit der Anwendung gemäß § 6 ein. ##§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden##5.1. Der Kunde benötigt zur Nutzung der Anwendung einen bestehenden Account auf der Salesforce-Plattform, eine sogenannte Salesforce Org. mit einer Identifikations- Nummer. ##5.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Systemvoraussetzungen [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschreibung.pdf“ auf EASY Archive for Sa-lesforce] zur Nutzung der Anwendung in seinem Arbeitsumfeld (bzgl. Hardware und Software) erfüllt sind und die dazu benötigte Technologie installiert und funktions-tüchtig ist. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Verbindung zum Internet für alle seine Nutzer zu sorgen. ##5.3. Hat der Kunde Kenntnis von einer Nutzungsstörung der Anwendung und/oder weicht die Funktion der Anwendung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, so ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich EASY anzuzeigen. Der Kunde wird auf Anfra-ge von EASY dieser geeignete Unterlagen und Informationen über Art und Auftreten der Nutzungsstörung oder Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung zur Verfügung stellen und bei der Beseitigung der Nutzungsstörung bzw. bei der Fehler-behebung mitwirken.##5.4. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Anwendung die relevanten gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzes, des Urheberrechts, des Marken- und Patentrechts und des Wettbewerbsrechts – ein-schließlich der dazugehörenden Nebengesetze und Verordnungen – einzuhalten und sonstige Rechte Dritter nicht zu verletzen. ##5.5. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Versendung von Daten und Informationen an EASY diese auf Viren zu prüfen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen-de Virenschutzprogramme einzusetzen.##5.6. EASY archiviert die Daten des Kunden in einer hochverfügbaren Speicherumgebung und führt regelmäßig Backups durch. Die Einzelheiten kann der Kunde der Service-beschreibung [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschreibung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/] entnehmen. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, ist der Kunde verpflichtet, in dem ihm möglichen angemessenen Umfang an der Wiederherstellung der Daten mitzuwirken, etwa durch Übermittlung von noch vorhandenen Originalen oder physischen oder digitalen Kopien der gespeicherten Daten.##§ 6 Technische Verfügbarkeit der Anwendung und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstel-lungszeiten##6.1. EASY schuldet ausschließlich im Rahmen der kostenpflichtigen Nutzung der An-wendung die unter [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschreibung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/] genannte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Überga-bepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.##6.2. Sämtliche Einzelheiten zu der Verfügbarkeit, insbesondere zu den technischen Pa-rametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, sind unter [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschreibung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/] beschrieben, insbesondere##6.2.1. die Zeit, in der EASY regelmäßige bzw. planmäßige Wartungsarbeiten bzw. Repa-raturen vornimmt (Wartungsfenster),##6.2.2. den Benutzungszeitraum, innerhalb dessen die Verfügbarkeit berechnet wird,##6.2.3. den Grad der Verfügbarkeit in % innerhalb des Benutzungszeitraums,##§ 7 Speicherplatz##7.1. EASY stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz für dessen An-wendungsdaten in einem externen Rechenzentrum außerhalb der Salesforce-Plattform zur Verfügung. ##7.2. Der von EASY zur Verfügung gestellte Speicherplatz richtet sich nach dem Umfang der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten. ##7.3. Nach Beendigung dieses Vertrages wird das Archiv des Kunden mit den Anwen-dungsdaten deaktiviert. Die Aufbewahrungs- und Löschungszeiten der Anwendungs-daten richten sich nach [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschrei-bung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/].##7.4. Der Kunde ist im Rahmen der kostenpflichtigen Nutzung der Anwendung berechtigt, EASY zu beauftragen, einen Export der Anwendungsdaten vorzunehmen soweit dies die Aufbewahrungs- und Löschungszeitpunkte zulassen. Die Kosten hierfür richten sich nach den in der AppExchange angegebenen Preisen [Abschnitt PRICING-i im AppExchange https://appexchange.salesforce.com/listingDetail?listingId=a0N30000000qE4OEAU]. Ein Export der Anwendungsdaten aus der Testversion ist ausge-schlossen. ##§ 8 Technische Dokumentation##8.1. EASY stellt dem Kunden in der Anwendung eine technische Dokumentation in elekt-ronischer Form zur Verfügung. Diese enthält Angaben zur Konfiguration, Administra-tion und der Systemvoraussetzungen.##8.2. Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrecht-erhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für die Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die in § 11 vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation ent-sprechend.##§ 9 Subunternehmer##9.1. EASY ist berechtigt, sich bei der Ausführung von Leistungen ganz oder teilweise Subunternehmern zu bedienen.##9.2. EASY wird den Kunden auf Wunsch über die eingesetzten Subunternehmer infor-mieren.##§ 10 Aktualisierungen##10.1. EASY wird die Anwendung regelmäßig pflegen, d. h. geringfügige technische oder rechtlich erforderliche Anpassungen vornehmen, um die ordnungsgemäße Nutzung der Anwendung sicherzustellen. Die Bereitstellung dieser Pflegemaßnahmen erfolgt für den Kunden unentgeltlich. ##10.2. Nicht in der kostenlosen Bereitstellung enthalten sind Aktualisierungen der bestehen-den Anwendungsversion von mehr als geringfügigem Umfang, insbesondere Pro-duktinnovationen, d. h. funktionale Erweiterungen der bestehenden Anwendungsver-sion und/oder eine wesentliche Verbesserung und Qualitätssteigerung der bestehen-den Programmversion auf eine höhere Version (sog. Upgrades sowie Release- bzw. Versionswechsel), Speicherplatzerweiterungen und größere Anzahlen Nutzer. Die Bereitstellung solcher Aktualisierungen ist für den Kunden kostenpflichtig.##§ 11 Nutzungsrechte, Rechte Dritter##11.1. Der Kunde ist berechtigt, die Anwendung während der Laufzeit des Vertrags zu nut-zen. Nutzung der Anwendung im Sinne dieses Vertrags beinhaltet den Zugriff auf die Anwendung durch den Kunden und dessen Nutzer sowie die Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände zu eigenen Zwecken. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.##11.2. Der Kunde erhält zu diesem Zweck an der Anwendung einfache, nicht unterlizen-zierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nut-zungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.##11.3. Eine Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. ##11.4. Der Umfang des Nutzungsrechts ist auf die Anzahl der in der Bestellung des Kunden angegebenen Nutzerzahl beschränkt. Die Nutzung der Anwendung durch weitere Nutzer ist unzulässig, es sei denn, EASY stimmt dem ausdrücklich zu. EASY kann seine Zustimmung von der Entrichtung einer zusätzlichen angemessenen Vergütung abhängig machen; sonstige Ansprüche von EASY bleiben unberührt.##11.5. Der Kunde ist außer in den Fällen des § 69 e UrhG nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren.##11.6. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen o-der die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestat-tet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu über-lassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. ##11.7. Sofern EASY während der Laufzeit Aktualisierungen im Sinne des § 10.1 an der Anwendung vornimmt, gilt das Nutzungsrecht gemäß § 11 gleichermaßen. Aktuali-sierungen im Sinne des § 10.2 werden nur nach vorheriger Zustimmung durch EASY von dem Nutzungsrecht gemäß § 11 erfasst. ##11.8. Der Kunde wird Copyright-Vermerke und andere Eigentumshinweise, die sich auf Datenträgern, in der Anwendung oder in der Dokumentation befinden, nicht entfer-nen.##§ 12 Rechte Dritter##12.1. EASY gewährleistet, dass die Anwendung frei von Rechten Dritter ist und stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung nach RVG frei. Die Freistellung setzt voraus, dass ##12.1.1. der Kunde EASY unverzüglich schriftlich über eine Inanspruchnahme in Kenntnis setzt, ##12.1.2. der Kunde keine rechtlich relevanten Handlungen gegenüber dem Dritten vor-nimmt, insbesondere sich nicht ohne schriftliche Zustimmung von EASY außerge-richtlich vergleicht, ein Anerkenntnis abgibt oder Handlungen vornimmt, die dem gleichkommen, ##12.1.3. der Kunde EASY bei einer rechtlichen Verteidigung gegenüber dem Dritten im not-wendigen Umfang unterstützt, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen und ##12.1.4. der Kunde EASY die Möglichkeit einräumt, die Strategie der Rechtsverteidigung festzulegen und umzusetzen, insbesondere durch Auswahl der Anwälte und Ver-fassung von Schriftsätzen. Hierzu wird der Kunde die notwendigen Erklärungen abgeben und Vollmachten erteilen. EASY wird die berechtigten Interessen des Kunden bei der Rechtsverteidigung angemessen berücksichtigen. ##12.2. EASY wird bei entgegenstehenden Rechten Dritter auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, damit dem Kunden die Nutzung der Anwendung wei-terhin möglich ist. Dazu kann EASY##12.2.1. dem Kunden die für die weitere Nutzung erforderlichen Rechte verschaffen oder##12.2.2. die Anwendung so abändern, dass ohne eine Einschränkung ihrer Nutzbarkeit und ohne Änderung der Leistungspflichten von EASY Rechte Dritter nicht mehr berührt werden. ##12.3. Ist EASY zu einer solchen Abhilfe nicht in der Lage, kann EASY den Vertrag kündi-gen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.##§ 13 Kontakt##EASY benennt dem Kunden zu Zwecken der Kanalisierung der – insbesondere bei Störungen im Leistungsgefüge erforderlichen – Kommunikation eine Kontaktadres-se. Diese ist einsehbar unter [Tab DETAILS / Abschnitt SUPPORT-i im AppExchange https://appexchange.salesforce.com/listingDetail?listingId=a0N30000000qE4OEAU].##§ 14 Vergütung und Zahlungsbedingungen##14.1. Die Höhe der Vergütung und die Abrechnungsmodalitäten für die von EASY zu er-bringenden Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung des Vertrages jeweils gültigen Preisliste [Abschnitt PRICING-i im AppExchange https://appexchange.salesforce.com/listingDetail?listingId=a0N30000000qE4OEAU]. Die Vergütung umfasst alle von EASY nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen.##14.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er Rechnungen ausschließlich in elektroni-scher Form erhält. Die Rechnungsstellung erfolgt am Anfang eines Kalendermonats. Die Berechnung der Vergütung beruht auf zwei Faktoren: Die Gebühr für die Nut-zung der Services sowie dem vom Kunden genutzten Speicherplatz.##14.3. Die Vergütungspflicht des Kunden für die Nutzung der Services umfasst nur volle Kalendermonate und ist jeweils im Voraus zu entrichten. Die Vergütungspflicht des Kunden für den genutzten Speicherplatz beginnt bereits mit der Aktivierung der Ser-vices. Die Berechnung des genutzten Speicherplatzes erfolgt jeweils im Nachgang eines Kalendermonats. ##14.4. Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt jeweils am dritten Tag eines Monats.##§ 15 Rechte des Kunden bei Mängeln ##15.1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Kunde nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er EASY zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Zurverfügungstellung der vereinbarten Funktonalität aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.##15.2. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn die Mangelhaf-tigkeit der Anwendung auf einer unsachgemäßen oder nicht vertragskonformen Nut-zung der Anwendung durch den Kunden beruht. Gleiches gilt, wenn der Kunde nicht autorisierte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Anwendung vorgenom-men hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.##§ 16 Haftungsbegrenzung##16.1. EASY haftet für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produktsicher-heitsgesetz) und bei Ansprüchen des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Die Verjährung dieser Ansprü-che richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.##16.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EASY nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden musste. Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht zu verste-hen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Ein-haltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der vorhersehbare vertragstypische Schaden ist ein solcher, der bei einem üblichen Schadensverlauf typischerweise zu erwarten ist. ##16.2.1. In den Fällen des § 16.2 gehen EASY und der Kunde davon aus, dass der vertrags-typische Schaden dem Betrag entspricht, den der Kunde in den dem Schadenser-eignis vorhergehenden 12 Monaten an EASY gezahlt hat.##16.2.2. Im Übrigen ist die Haftung von EASY ausgeschlossen.##16.3. Außer in den Fällen von Ziffer 16.1 verjähren Schadensersatzansprüche des Kun-den innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis, spätestens aber 10 Jahre nach ihrer Entstehung. In den Fällen von Ziffer 16.1 gilt die gesetzliche Verjährung.##16.4. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Betriebsangehörigen von EASY ist ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.##16.5. EASY haftet nicht, soweit höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt sind alle Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der EASY liegen, wie z.B. Streiks, Aussperrung, Naturereignisse, Katastrophen, behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere Ereignisse aufgrund derer EASY unverschuldet in ihren Leistungen behindert ist. ##§ 17 Vertragsbeendigung##17.1. Die Vertragslaufzeit für die kostenpflichtige Nutzung beginnt mit der Aktivierung und umfasst die restlichen Tage des Monats, in dem die Aktivierung erfolgt, zuzüglich zwölf (12) Kalendermonate. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Laufzeit automatisch jeweils um einen (1) Monat, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag gemäß § 17.2. ##17.2. Nutzt der Kunde die Anwendung kostenpflichtig sind beide Parteien berechtigt den Vertrag einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit zu kündigen. Für die Frist-berechnung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Erklärungsempfänger maßgebend.##17.3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jeder Phase der Nutzung unberührt. EASY ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außeror-dentlich zu kündigen, wenn der Kunde sich mehr als zwei Monate mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insol-venzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchfüh-rung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.##17.4. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausrei-chend.##§ 18 Geheimhaltung und Datenschutz##18.1. Der Kunde und EASY verpflichten sich, die im Rahmen der Anbahnung und Durch-führung des Vertrags jeweils über die andere Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Begriff „Information“ ist hierbei grundsätzlich weit zu fassen und umfasst jegliche Dokumente elektronischer Art und in Printform, die Be-dingungen des Vertrags eingeschlossen, sowie die während einer mündlichen Prä-sentation oder Diskussion bekannt gewordenen Informationen. Hiervon sind solche Informationen ausgenommen, die öffentlich bekannt sind oder die der Kunde bzw. EASY nachweisbar ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von Dritten erhalten hat. Die Nutzung der erhaltenen vertraulichen Informationen geschieht nur, soweit sie zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht erlaubt, es sei denn, der Kunde bzw. EASY erklären zuvor schrift-lich ihre Einwilligung. ##18.2. Eventuell erhaltene vertrauliche Informationen werden EASY bzw. der Kunde nach Beendigung ihrer Leistungen zurückgeben und alle verbleibenden Kopien löschen, soweit die jeweilige Partei nicht zu einer Aufbewahrung einer Kopie der Informatio-nen gesetzlich verpflichtet ist. In diesem Fall erfolgt die Vernichtung unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. ##18.3. Die Parteien beachten die anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzes und werden ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung einge-setzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.##18.4. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes EASY von Ansprü-chen Dritter frei. Der Kunde hat vor einer Nutzung der Anwendung sicherzustellen, dass die betroffenen Personen in die Übermittlung und Verarbeitung ihrer personen-bezogenen Daten und Unterlagen an EASY einwilligen oder wo eine Einwilligung nicht erforderlich ist, hinreichend darüber informiert werden. Verweigert ein Betroffe-ner des Kunden seine Einwilligung, ist EASY berechtigt, die Durchführung der betref-fenden Dienstleistung zu verweigern, ohne dass der Kunde auf Grund der Leistungs-verweigerung von EASY Rechte herleiten kann.##18.5. EASY wird personenbezogene Daten des Kunden nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.##18.6. Die Verpflichtungen nach Ziffer 18.3 bis 18.5 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich von EASY liegen, auch über das Vertragsende hinaus.##18.7. Begründet die Erbringung der geschuldeten Leistung durch eine Partei ein auftrags-mäßiges Erheben, Verarbeiten oder Nutzen von personenbezogenen Daten nach Maßgabe des § 11 BDSG oder kann bei der Erbringung der Leistungen ein Zugriff auf solche personenbezogene Daten durch eine Partei zumindest nicht ausgeschlos-sen werden, sind EASY und der Kunde verpflichtet eine Vereinbarung zur Auftrags-datenvereinbarung nach inhaltlicher Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen nebst dazugehöriger technischer und organisatorischer Maßnahmen vor Beginn der ent-sprechenden Tätigkeit zu schließen. ##§ 19 Abtretung##19.1. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EASY.##§ 20 Schlussbestimmungen##20.1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung die-ses Vertrages beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Ände-rung dieser Schriftformklausel.##20.2. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. ##20.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mülheim (Ruhr), Deutsch-land.##20.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Abkommen).##20.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen dieses Vertrages und der Servicebeschreibung [siehe „EASY Archive for Salesforce Servicebeschrei-bung.pdf“ auf https://easy.de/loesungen/easy-cloud/] geht dieser Vertrag vor, es sein denn, die Parteien vereinbaren in den Anlagen mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die entsprechende Regelung in diesem Vertrag eine Abweichung. Davon ausgenommen sind die Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung, welche diesem Vertrag in allen Fragen des Datenschutzes stets vorgehen.
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